Situation und Risiko
Das strafrechtliche Risiko in Heimbetrieben hat in den letzten Jahren völlig neue Dimensionen angenommen. Insbesondere bei der
ist die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren z. T. sprunghaft angestiegen, nicht zuletzt deshalb, weil die Flut neuer Gesetze und Verordnungen stetig steigt und selbst von Juristen kaum noch zu durchschauen ist.
Auf diese Situation müssen sich verantwortungsbewußt handelnde Heimleiter einstellen.
Und bedenken Sie: bei Verletzung von Kontroll- und Aufsichtspflichten sind Vorgesetzte neben den eigentlichen Verursachern strafrechtlich verantwortlich. Das bedeutet: Sie werden persönlich belangt, denn nicht das Unternehmen ist strafrechtlich belangbar, sondern nur dessen Entscheidungsträger.
Analyse
Nicht nur Unfälle und Störfälle führen zu Strafverfahren, sondern schon die bloße Vermutung einer strafbaren Handlung verpflichtet Polizei und Staatsanwaltschaft dazu, Ermittlungen aufzunehmen. Häufig genügt die Anzeige von Nachbarn, Bürgerinitiativen, Konkurrenten oder vermeintlich Geschädigten.
Derartige Verfahren können sich über Monate oder gar Jahre hinziehen,
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