Situation und Risiko
Bei Haftpflichtschäden besteht nach dem Gesetz eine unbegrenzte Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den Sie einem anderen zugefügt haben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) haften Sie mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Gerade als Heimbetreiber tragen Sie eine besonders hohe Verantwortung, denn schon der "kleinste" Fehler kann für den Patienten erhebliche Folgen haben und Ihnen eine Schadensersatzforderung oder sogar eine strafrechtlich Verfolgung wegen Körperverletzung einbringen.
Analyse
Versicherungsschutz kann nur über eine Betriebshaftpflichtversicherung bekommen werden.
Der Versicherungsschutz umfaßt den Regress von Sozialversicherungsträgern oder von Patienten, die Schadensersatzansprüche gegen Sie direkt geltend machen. Notwendige Deckungen ergeben sich neben dem Personenschadensbereich für den Bereich der Sachschäden aus dem Pflegebetrieb.
So z. B. für
Unser Angebot
Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einem auf den individuellen Bedarf abgestimmten Deckungskonzept wird eine Absicherung von bis zu 2 Millionen ? geboten. Versicherungsschutz besteht für den Heimbetrieb innerhalb und außerhalb des Heimes, und das europaweit.
Der Versicherungsschutz umfaßt die Regulierung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ergänzt wird diese privatrechtliche Komponente um die strafrechtliche, d. h. den Spezial-Strafrechtsschutz. Hierüber erhalten Sie Versicherungsschutz bei Einleitung von Ermittlungsverfahren z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verfahren des Disziplinar- und Standesrechtes, etc.